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Sachverständiger für Energieberatung und Energieausweise

Ingenieurbüro Bernhard Gaab

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Energieausweis
Energieausweis für Wohngebäude

 

Energieausweis für Wohngebäude


Der Ausweis ist Pflicht bei Verkauf oder Neuvermietung.

Es gibt zwei Sorten von Energieausweisen, die erlaubt sind. Die Energieausweise können entweder den Bedarf- oder den Verbrauch ausweisen. Beides hat nur bedingt etwas damit zu tun, wie hoch die Energierechnung des Mieters oder Käufers später ausfallen wird.

Der Verbrauchsausweis legt lediglich die Verbrauchswerte der vergangen 3 Jahre zugrunde, die stark vom Verhalten der Bewohner abhängen.

Im Bedarfsausweis werden die Angaben nach Normen errechnet. Der Bedarfsausweis basiert auf einer technischen Analyse des Gebäudes. Hierfür beurteilt der Aussteller des Energieausweises den Zustand von Dach, Wänden, Fenstern und Heizung. Zur Ausstellung berechnet ein Energieberater anhand einer technischen Analyse aller Gebäudedaten den Energiebedarf – unabhängig vom Nutzerverhalten. Der energetische Zustand des Hauses sowie mögliche Sanierungsmaßnahmen, mit denen der Zustand verbessert und der Wert der Immobilie gesteigert werden kann, lassen sich so deutlich exakter darstellen. Herzstück eines jeden Energieausweise ist die Farbskala mit den Effizienzklassen A+ bis H: Ähnlich wie das Energieeffizienz-Label, das heute bei Elektrogeräten selbstverständlich ist, helfen die Skala von Grün nach Rot und die Effizienzklassen im neuen Energieausweis den Energieverbrauch für Heizung und Warmwasserbereitung abzuschätzen. Bewegen sich die Werte im roten Bereich, muss mit sehr hohen Heizkosten gerechnet werden. Liegen die Werte dagegen im grünen Bereich, werden diese vermutlich überschaubar bleiben.

Er ist zur Zeit vorgeschrieben für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, für die der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde. Ausgenommen hiervon sind Gebäude, die beim Bau selbst oder durch spätere Modernisierung das Niveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht haben.

 

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